Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen:
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Waren innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Neuroswiss AG kann bei Lieferungen über CHF 100'000.- folgende Zahlungskonditionen verlangen:

  • 1/3 beiBestellung
  • 1/3 beiMeldung der Versandbereitschaft
  • 1/3 30Tage nach Ankunft der Sendung am Bestimmungsort, spätestens jedoch 60 Tage nach Meldung der Versandbereitschaft (ersteintreffendes Ereignis). Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Besteller auch ohne besondere Mahnung verpflichtet Verzugszinsen in der Höhe zu zahlen, den die Bank der Neuroswiss AG für Kontokorrentkredit berechnet, mindestens jedoch in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Erhält die Neuroswiss AG nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, die nach pflichtgemässem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann sie bis zum Zeitpunkt ihrer Leistung das Stellen einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung vor Gegenleistung verlangen. Mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Ansprüchen kann der Besteller weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
     
Eigentumsvorbehalt:
Der Neuroswiss AG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei Leasing Verträgen bleibt der gelieferte Gegenstand Eigentum der Neuroswiss AG. Nach Ablauf kann der Besteller den Gegenstand gegen eine Gebühr in Eigentum übernehmen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Neuroswiss AG berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
 
Garantieleistung:
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die Neuroswiss AG nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Feststellung der Mängel muss der Neuroswiss AG bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferung hat der Besteller der Neuroswiss AG die erforderliche Zeit zu gewähren. Die Garantieleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Besteller und endet je nach Produkt mit der vom Hersteller festgesetzten Garantiezeit. Lässt die Neuroswiss AG eine ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel behoben oder Ersatz geliefert zu haben, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet die Neuroswiss AG im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für Ersatzlieferungen gilt die ursprüngliche Garantieleistungsfrist.
 
Sonstige Schadenersatzansprüche:
Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Neuroswiss AG oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wird auch für grobfahrlässige Verletzung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder der Beschädigung privat genutzter Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
 
Produkte Haftpflicht:
Die Neuroswiss AG haftet für den Schaden, verursacht durch fehlerhafte Neuroswiss Produkte, in Übereinstimmung mit den dafür geltenden zwingenden Gesetzesbestimmungen, sie übernimmt keine über die besagte Gesetzgebung hinausgehende Haftung. Ausserdem haftet die Neuroswiss AG nicht für Folgeschäden irgendwelcher Art wie entgangene Nutzung, entgangene Gewinne oder ähnliches mehr im Zusammenhang mit fehlerhaften Neuroswiss Produkten.
 
Technische Änderungen:
Die Neuroswiss AG behält sich vor, jederzeit Änderungen technischer oder sonstiger Natur an ihren Produkten, vorzunehmen, vorausgesetzt, dass solche Änderungen keine Änderungen der vereinbarten technischen Spezifikationen mit sich bringen. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Gebrauch der Neuroswiss Produkte.
 
Rücktritt vom Vertrag:
Tritt der Kunde vor Auslieferung der Ware von der Bestellung zurück, behält sich die Neuroswiss AG vor, je nach Produktionsstand der bestellten Artikel, 30 – 50 % der Auftragssumme als Unkostenbeitrag für Produktionskosten zu verrechnen. Ausgenommen davon sind Sonder-und Spezialanfertigungen, in diesem Falle werden bis 100 % der Auftragssumme verrechnet, da zusätzlich Entwicklungs- und Planungskosten entstanden sind.
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Neuroswiss AG. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Neuroswiss AG.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Schweizer Recht.
 
Salvatorische Klausel:
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Inhalt möglichst nahe kommt.
 

Neuroswiss AG
Weissensteinstrasse 2b
CH-3008 Bern
Tel. +41 31 371 07 07
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